Vordatierung für Personaldokumente über den 02.05.2024 hinaus aktuell nicht möglich
Wir bitten um Beachtung!
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Die Vorabbeantragung eines Personaldokuments kann unter Vorlage der Anmeldung zur Eheschließung mit Angabe der zukünftigen Namensführung und des Eheschließungsdatums frühesten acht Wochen vor Eheschließung erfolgen.
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat uns informiert, dass es ab dem 02.05.2024 bei den Pässen und Personalausweisen und verschiedenen Ausländerdokumenten eine Designänderung geben wird. Eine Rück- und Vordatierung ist über den 02.05.2024 somit aktuell nicht möglich.