Bebauungsplanverfahren

Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer Fläche für die Erweiterung eines bestehenden Industriegebietes (Änderungsbereich Industriegebiet IV)

Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat am 28.07.2020 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Malsch soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des bestehenden Industriegebietes Malsch im nordwestlichen Bereich schaffen (Änderungsbereich Industriegebiet IV).

Bereits am 08.12.2020 hatte der Gemeinderat Malsch in öffentlicher Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 18.12.2020 bis 20.01.2021 durchgeführt wurde.

Um die Genehmigungsfähigkeit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans zu erlangen, muss das Flächennutzungsplan-Verfahren von 2021 jedoch hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wieder aufgenommen und fortgesetzt bzw. die letzten Verfahrensschritte wiederholt werden. Einen entsprechenden Beschluss zur Wiederaufnahme des Verfahrens hat der Gemeinderat am 23.04.2024 gefasst.

Nun hat der Gemeinderat der Gemeinde Malsch am 18.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand Juni 2024) gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt durchzuführen.Gegenstand der Gemeinderatsunterlagen war auch die Synopse der eingegangenen Stellungnahmen von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den vorangegangenen Verfahrensschritten mit Abwägungsvorschlägen.

Der Änderungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus dem abgebildeten Planausschnitt (rote Umgrenzungslinie).

Grafik Änderung Flächennutzungsplan

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Malsch ist bestrebt, den nördlich der Daimlerstraße ansässigen Firmen Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten. Der Gewerbe- und Industriestandort im Nordwesten der Gemeinde zwischen der Bahntrasse und der Bundesautobahn A5 soll auf diese Weise gestärkt werden sowie einer möglichen Abwanderung der ansässigen Firmen entgegenwirken.Um bauliche Erweiterungen (Gebäude, sowie Lager- und Stellplatzflächen) zu ermöglichen sowie zur Sicherung und Ordnung des Gebietes wurde parallel der Bebauungsplan „Industriegebiet IV“ aufgestellt, der vom Gemeinderat Malsch am 23.02.2021 als Satzung beschlossen wurde. Der Bebauungsplan überplant Teile der bestehenden Bebauungspläne „Industriegebiet I+II“ und „Industriegebiet III“. Die Überplanung beider Bebauungsplan-Teilflächen dient auch zur Bereinigung bisheriger bauleitplanerischer Unstimmigkeiten und führt daher zu einem großen Geltungsbereichsumgriff des neuen Bebauungsplans „Industriegebiet IV“.

Im derzeit rechtskräftigen FNP der Gemeinde Malsch ist das Gebiet in drei verschiedene Abschnitte gegliedert, die folgende Nutzungsarten festlegen: landwirtschaftlich genutzte Fläche, gewerblich genutzte Fläche Bestand sowie gewerblich genutzte Fläche in Planung.Der Bebauungsplan „Industriegebiet IV“ ist nur zum Teil aus dem FNP entwickelt. Daher soll parallel zum Bebauungsplan eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich durchgeführt werden.

Veröffentlichung

Diese öffentliche Bekanntmachung dient als Anstoß, die Bürgerinnen und Bürger über die Planung zu informieren und auf die Möglichkeit der Einsicht in die Entwurfsplanung mit der Begründung, den Umweltbericht und weiteren umweltbezogenen Informationen hinzuweisen.

Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (Stand: Juni 2024) und dem Umweltbericht (Stand 10.Juni 2024) wird vom 08.07.2024 bis 12.08.2024 hier veröffentlicht:

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, auch im Rathaus Malsch, Hauptstr.71, 76316 Malsch, auf der Galerie im 2. OG bei Zimmer 304 während den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

a) aus der Beteiligung nach § 3(2) BauGB + § 4(2) BauGB
Landratsamt Karlsruhe / Amt für Umwelt und Arbeitsschutz
Stellungnahme vom 11.01.2021:
-           Hinweis auf Lage des Planbereiches in Wasserschutzgebietszone III B
-           Hinweise auf Maßgaben für das Material von Verfüllungen und Auffüllungen

b) umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3(1) BauGB + § 4(1) BauGB
Landratsamt Karlsruhe / Stellungnahme vom 28.09.2020
-           Amt für Umwelt und Arbeitsschutz:
            Hinweis auf Lage des Planbereiches in Wasserschutzgebietszone III B
-           Amt für Straßen:
Hinweise zu Baumpflanzungen entlang der L 67
-           Gesundheitsamt
            Anmerkungen zu Lärmbelastung, Schadstoffaufkommen
Hinweis auf Lage des Planbereiches in Wasserschutzgebietszone III B
Regierungspräsidium Freiburg / Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Stellungnahme vom 18.09.2020
-           Hinweise auf die vorherrschende Geotechnik im Planbereich
-           Hinweis auf Lage des Planbereiches im Wasserschutzgebiet

Als bereits vorliegende umweltbezogene Information ist der Umweltbericht zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 10. Juni 2024) zu nennen, der ebenfalls veröffentlicht wird.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Malsch, Bauverwaltung, Hauptstr. 71, 76316 Malsch, oder elektronisch an die E-Mail-Adresse bauen@malsch.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift mit E-Mail-Adresse des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die vorab genannten auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de eingestellt.

Bebauungsplan „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften

Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat in öffentlicher Sitzung am 21.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Malsch unter www.malsch.de (Rubrik: Wirtschaft und Bauen / Umwelt / Bebauungsplanverfahren)
vom 08.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen vom 08.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 im Rathaus Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch im 2. OG vor Zimmer 304 öffentlich zu den Öffnungszeiten ausgelegt.

Zudem sind die Planunterlagen im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abruf- und einsehbar.

Bestandteil der Veröffentlichung und Auslegung sind die folgenden vom Gemeinderat gebilligten Unterlagen: 

Stellungnahmen hierzu sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist möglichst elektronisch, per E-Mail an bauen@malsch.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Sie auch schriftlich per Post (Rathaus Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch) oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der (freiwilligen) frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor, die ebenfalls Gegenstand der Veröffentlichung und Auslegung sind:
  • Landratsamt Karlsruhe / Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Sachgebiet Altlasten/Bodenschutz–Gewässer–Abwasser 10.12.2015: Hinweis auf Lage des Plangebiets in der Zone IIIB des Wasserschutzgebietes Winkelsloh
  • Landratsamt Karlsruhe / Amt für Umwelt und Arbeitsschutz – Immissionsschutz 10.12.2015: Anregungen zum Immissionsschutz
  • Landratsamt Karlsruhe / Amt für Umwelt und Arbeitsschutz-Naturschutz 10.12.2015: Hinweise und Anregungen bzgl. des angrenzenden FFH-Gebietes „Wälder und Wiesen bei Malsch“

Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem folgendem Kartenausschnitt (nicht maßstäblich):


Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ in der Fassung vom 20.10.2023.

Ziele und Zwecke der Planung:
Ein wesentliches Planungsziel der Gemeinde Malsch besteht in der Sicherung und Stärkung der innerörtlichen Wohnfunktion unter Berücksichtigung vorhandener Bau- und Nutzungsstrukturen. Im Bereich zwischen Bauhof, Neuwiesen- und Florianstraße sieht die Gemeinde Malsch die Möglichkeit, die dort bereits vorhandene Bebauung zu ergänzen und so durch eine innerörtliche Nachverdichtung zusätzlichen Wohnraum zu gewinnen.Die Flächen sind im FNP weitgehend als Baufläche vorgesehen, liegen aber nicht im Geltungsbereich eines bestehenden Bebauungsplanes. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist für die bauliche Entwicklung in diesem Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

Verfahren:
Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
 
Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ hat der Gemeinderat Malsch bereits am 28.02.2012 gefasst.Im Zeitraum November / Dezember 2015 wurde eine (freiwillige) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Gegenüber dem damaligen Vorentwurf hat sich der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans jedoch in einigen Punkten deutlich geändert wie z.B. mit Reduzierung des Geltungsbereichs im Westen, Nordosten und Südosten sowie der Änderung der Gebietsart in Teilbereichen. Als Anhaltspunkt für das bisherige Verfahren sind auch die 2015 eingegangenen Stellungnahmen mit den vom Gemeinderat gebilligten Abwägungsvorschlägen Bestandteil der veröffentlichten bzw. ausgelegten Unterlagen.

Von der Erstellung eines Umweltberichts zur Bebauungsplanänderung nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 4 BauGB und von der Überwachung („Monitoring“) nach § 4c BauGB wird ebenfalls abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 13 Abs. 3 BauGB).Inhaltlich sind jedoch die artenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt worden.

Malsch, den 21.12.2023
 
 
gez. Markus Bechler
Bürgermeister