Bodenrichtwerte
Zum Stichtag 01.01.2022 wurden die Bodenrichtwerte im südlichen Landkreis Karlsruhe bekanntgegeben. Hier erfahren Sie mehr über die Wertermittlungen sowie über das kostenlose Bodenrichtwertinformationssystem inklusive direkten Kontaktmöglichkeiten.
Gemeinsamer Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe
für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen in Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Rheinstetten und Waldbronn
Bekanntgabe der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag 01.01.2022:
- 193 Abs. 5 und § 196 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)
- 12 der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg
Der Gemeinsame Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe hat für das Gemeindegebiet Malsch in seinen Sitzungen am 28.04. und 24.05.2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und beschlossen.
Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt, darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts (§ 40 ff. ImmoWertV) und dienen der steuerlichen Bewertung.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs - BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 2 (3) ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 (1) ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 2 (2) ImmoWertV) vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Flächen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, u. a., bewirken i.d.R. Abweichungen seines Verkehrswerts (Marktwertes) vom Bodenrichtwert. Der Richtwert ist deshalb nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks. Im Einzelfall ist der Wert des Grundstücks durch eine sachverständige Wertermittlung zu bestimmen.
Im Bodenrichtwert nicht berücksichtigt sind so genannte Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrunds), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Aufwendungen für besondere Gründungsmaßnahmen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Aufwuchs (Anpflanzungen), usw.
Kostenfreie telefonische Auskünfte über Bodenrichtwerte werden zu den Sprechzeiten unter nachfolgendem Kontakt erteilt.
Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte auf BORIS BW (online)
Über das kostenfreie Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) können die Bodenrichtwerteder Gemeinde Malsch und anderen Gemeinden in Baden-Württemberg im Internet abgerufen werden.
Hierbei gibt es auch die Möglichkeit sich einen mehrseitigen PDF-Ausdruck generieren zu lassen. Bitte beachten Sie dabei die Nutzungsbedingen von BORIS-BW.
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