Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 25 Abs. 5 GKZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) zur Untersuchung des Federbachs
![Federbach Malsch Federbach Malsch](/site/Malsch-2022/data/2763950/resize/Federbach_klein.jpg?f=%2Fsite%2FMalsch-2022%2Fget%2Fparams_E573898087%2F2763958%2FFederbach_klein.jpg&w=660&h=371)
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 25.05.2023 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Großen Kreisstädten Rastatt und Rheinstetten sowie den Gemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Malsch, Muggensturm und Ötigheim zur Dokumentation des Ist-Zustandes zur Verbesserung des ökologischen Zustandes im Gewässersystem des Federbachs genehmigt.
Genehmigung vom 25.05.2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 29.03.2023
finden Sie im Anschluss als pdf-Dateien: