Förderungen von Rückstauvorrichtungen für Privathäuser
Nach den Vorschriften der Abwassersatzung der Gemeinde Malsch haben Grundstückseigentümer Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, auf eigene Kosten gegen Rückstau zu sichern.
Erfahrungen bei Starkregenereignissen zeigen, dass viele Grundstücks-Entwässerungsanlagen noch nicht auf diesen heute gängigen Stand der Technik umgerüstet wurden.
Als Anreiz zum Einbau von Rückstauvorrichtungen und um das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Installation und Wartung solcher Anlagen zu fördern, gewährt die Gemeinde Malsch im Jahr 2024 finanzielle Unterstützung nach diesen Richtlinien.
Die Gemeinde stellt im Jahr 2024 für die Förderung 5.000 Euro bereit. Gefördert wird der Neueinbau von Rückstauvorrichtungen in bestehende private Entwässerungsanlagen für Regen- und Schmutzwasser.
Antragsberechtigt sind die Grundstückseigentümer. Der Antrag kann formlos per E-Mail oder telefonisch gestellt werden:
Die Gemeinde gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Förderzusage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung beträgt 20% der nachgewiesenen Kosten, maximal 500 Euro im Einzelfall. Sie wird ausbezahlt nach Vorlage der Kostenbelege. Mit dem Auszahlungsantrag hat sich der Zuschussempfänger zu verpflichten, die Rückstauanlage entsprechend den Vorgaben, des Herstellers regelmäßig zu warten bzw. warten zu lassen. Falls Sie das selbst tun, dann bestätigen Sie uns die regelmäßige Eigenwartung bitte schriftlich, oder legen entsprechende Wartungsaufträge mit dem Auszahlungsantrag vor.