Leistungen

Entwässerungsantrag der Gemeinde Malsch

Beantragung Genehmigung einer Grundstücksentwässerungsanlage nach § 14 der Abwassersatzung der Gemeinde Malsch

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die darin enthaltenen Anschluss-, Einleitungs- und Abnahmebestimmungen bei der Ausführung der Arbeiten für diese Abwasseranlage müssen beachtet werden.

Verfahrensablauf

Einreichungsform bei Baugenehmigungsverfahren 4-fach, bei Kenntnisgabeverfahren 3-fach

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Lageplan (neuesten Datums), Grundrisse der Geschosse, Querschnitte

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Hinweise

Den schriftlichen Teil des Antrages, der aus zwei jeweils zusammengehefteten Seiten besteht, bitte nicht abtrennen, sondern zusammen lassen

Vertiefende Informationen

Wenn nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen wird, sind Anlagen zur Beseitigung des Abwassers und des Niederschlagswasser in einem Entwässerungs­plan im Maßstab 1:500 darzustellen.

Bei Anschluss an eine öffentliche Kanalisation sind darzustellen:

  1. Lage, Abmessung, Gefälle der öffentlichen Kanalisation sowie die Sohlenhöhe und Einlaufhöhe an der Anschlussstelle.
  1. Lage, Querschnitte, Gefälle und Höhe der Anschlusskanäle.

Rechtsgrundlage

§ 14 der Abwassersatzung der Gemeinde Malsch

Freigabevermerk

ja