Entwässerungsantrag der Gemeinde Malsch
Beantragung Genehmigung einer Grundstücksentwässerungsanlage nach § 14 der Abwassersatzung der Gemeinde Malsch
Zuständige Stelle
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die darin enthaltenen Anschluss-, Einleitungs- und Abnahmebestimmungen bei der Ausführung der Arbeiten für diese Abwasseranlage müssen beachtet werden.
Verfahrensablauf
Einreichungsform bei Baugenehmigungsverfahren 4-fach, bei Kenntnisgabeverfahren 3-fach
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Lageplan (neuesten Datums), Grundrisse der Geschosse, Querschnitte
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Hinweise
Den schriftlichen Teil des Antrages, der aus zwei jeweils zusammengehefteten Seiten besteht, bitte nicht abtrennen, sondern zusammen lassen
Vertiefende Informationen
Wenn nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen wird, sind Anlagen zur Beseitigung des Abwassers und des Niederschlagswasser in einem Entwässerungsplan im Maßstab 1:500 darzustellen.
Bei Anschluss an eine öffentliche Kanalisation sind darzustellen:
- Lage, Abmessung, Gefälle der öffentlichen Kanalisation sowie die Sohlenhöhe und Einlaufhöhe an der Anschlussstelle.
- Lage, Querschnitte, Gefälle und Höhe der Anschlusskanäle.
Rechtsgrundlage
§ 14 der Abwassersatzung der Gemeinde Malsch
Freigabevermerk
ja